Beitragsordnung

In dieser Fassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 29.10.2022.

§ 1 Höhe der Beiträge

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt mindestens 24 Euro.
  1. Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 100 EUR. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand auf Antrag.

§ 2 Ermäßigung

  1. Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler/innen, Studierende, Arbeitslose, Rentenbeziehende und Sozialhilfebeziehende) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
  1. Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich mindestens 12 Euro.
  1. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des § 2 Abs. 1. Der Antrag ist mit entsprechenden Nachweisen an den Vorstand zu richten.

§ 3 Fälligkeit/Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.
  1. Mitglieder, die den Verein neu beitreten, bezahlen im Beitrittsjahr jeweils 1/12 pro Monat ihrer Mitgliedschaft. Der Monat, in dem das Mitglied dem Verein beigetreten ist, wird nicht mitgerechnet.
  1. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren, per Überweisung oder über weitere zur Verfügung stehende Bezahlkanäle. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
  1. Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.